Für bestimmte Betonanwendungen (Industriefußböden, Glättbetone, Sichtbetone u.ä.) ist es sinnvoll statt der Konsistenzklasse einen Konsistenz Zielwert vorzugeben.

z.B. statt F4 (a= 490-540 mm) Zielwert 530 mm

Die zulässige Abweichung beträgt i.R. ± 30 mm, bei Sichtbeton laut DBV Merkblatt ± 20 mm.