Grundsätzlich ist die Druckfestigkeit von Beton nach 28 Tagen zu prüfen.

Von diesem Grundsatz darf nur abgewichen werden wenn die Richtlinie Massige Betonbauteile angewendet werden darf oder technische Erfordernisse vorliegen. Sobald ein Beton mit abweichendem Prüfalter also z.B. 56 Tage oder 90 Tage eingesetzt wird ist dieser der ÜK2 zu zu ordnen. Ausführung der Betonage ist die Abweichung beim Fremdüberwacher anzumelden, hierzu sollte im Vorhinein mit der eigenen Prüfstelle die Herangehensweise abgestimmt werden.

Die detaillierten Festlegungen hierzu sind in der Musterliste der Technischen Baubestimmungen Anlage 2.3/1 festgeschrieben.