Die Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" des DAfStb von 2001 fordert: Untersuchende und planende Tätigkeit bei der Betoninstandsetzung dürfen nur von sachkundigen Planern durchgeführt werden. Mindestanforderungen an die Ausbildung und an die Qualität solcher Sachkundiger Planer sind bisher nicht festgelegt worden.

Mit der TR Instandhaltung (Mai 2020) und der Umsetzung 2021 wurde der sachkunidge Planer durch das DIBt im Regelwerk verankert. Einige Jahre vorher (2016) hatte sich der Deutsche Ausschuss für STahlbetonbau mit einigen interessierten zusammengesetzt und hat den Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer für die Betoninstandhaltung bei DPÜ e.V. eingeführt und umgesetzt.

Die Ausbildung und Prüfung zum "sachkundigen Planer" erfolgt seit dem gemäß der Ausbildungs-, Prüfungs. und Weiterbildungsordnung (APWO-SKP)

Seit 2022 ist die BetonKonkret Akademie auch als Schulungszentrum gemäß den Vorgaben des ABB-SKP anerkannt. www.akademie.betonkonkret.de